Sirenensignale

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen oder große Gefährdungslagen ist die Wahrung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Dies geschieht in Sachsen unter anderem durch den Einsatz von Sirenen. Dafür sind folgende Sirenensignale gültig:

Signalprobe

Dauerton der 12 Sekunden anhält (jeden Mittwoch 15 Uhr, außer an Feiertagen)

Feueralarm

3 Töne von jeweils 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause dazwischen

Warnung vor einer Gefahr

6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause dazwischen

Verhaltensregeln

  • Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn, Straßenpassanten und ausländische Bürger über Durchsagen informieren
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen
  • Anweisungen der Behörden genau befolgen
  • Nur im Notfall telefonieren und dabei kurzfassen (Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen)
  • Sind Sie selbst oder Ihre Nachbarn nicht betroffen, bleiben Sie dem Schadensgebiet fern à schnelle Hilfe braucht freie Wege
Entwarnung

1 Dauerton der 1 Minute anhält (die gefahr besteht nicht mehr)

Unsere Kameradinnen und Kameraden sind zusätzlich mit Funkmeldeempfängern (auch Piepser genannt) ausgestattet. Auf diesem Gerät kann die Einsatzart, der Einsatzort und das Einsatzstichwort abgelesen werden. Dadurch wird nicht bei jedem Einsatz der Feuerwehr die Sirenenanlage dazugeschaltet.