Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen oder große Gefährdungslagen ist die Wahrung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Dies geschieht in Sachsen unter anderem durch den Einsatz von Sirenen. Dafür sind folgende Sirenensignale gültig:
Dauerton der 12 Sekunden anhält (jeden Mittwoch 15 Uhr, außer an Feiertagen)
3 Töne von jeweils 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause dazwischen
6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause dazwischen
Verhaltensregeln
1 Dauerton der 1 Minute anhält (die gefahr besteht nicht mehr)
Unsere Kameradinnen und Kameraden sind zusätzlich mit Funkmeldeempfängern (auch Piepser genannt) ausgestattet. Auf diesem Gerät kann die Einsatzart, der Einsatzort und das Einsatzstichwort abgelesen werden. Dadurch wird nicht bei jedem Einsatz der Feuerwehr die Sirenenanlage dazugeschaltet.